Der Ausbau der Agri-PV ist Teil des kürzlich verabschiedeten Solarpakets I und wird von der Bundesregierung gesondert gefördert.
- Bundesregierung verabschiedet das Solarpaket I
- Agri-PV wichtiger Teil des Erneuerbare-Energie-Gesetzes
- Gesonderte Förderungen für Landwirte
Die Bundesregierung verabschiedete nach einem Jahr Debatte das sogenannte „Solarpaket I“. Ziel ist, den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik, in Deutschland zu beschleunigen. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nun etwa festgeschrieben, dass mindestens 50 Prozent des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Je nach Ausbau können also auch mehr Anlagen flächenschonend auf Dächern errichtet werden. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird dabei gedeckelt auf 80 Gigawatt bis 2030 und auf 177,5 Gigawatt bis 2040.
Mehrfachnutzung landwirtschaftlicher Flächen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium legt den Fokus auf den Ausbau auf bereits vorbelastete und versiegelte Flächen. Dazu zählt auch die Errichtung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen: Agri-Photovoltaik. Durch diese Mehrfachnutzung können mögliche Flächenkonkurrenzen wie zum Beispiel zwischen der Energieerzeugung auf der einen Seite und der Erzeugung von Lebensmitteln auf der anderen Seite entschärft werden. Der positive Nebeneffekt: Die hochgeständerten PV-Module schützen beispielsweise Obst und Sonderkulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand.
Agri-PV wird gesondert gefördert
Um Landwirten Anreize zur Installation von PV-Anlagen auf ihren Flächen zu bieten, sieht das Solarpaket I erhöhte Fördersätze vor. Zu Beginn der Förderphasen erhalten Landwirte bis zu 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Fördersätze werden schrittweise erhöht. Für Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz ein eigenes Ausschreibungsvolumen vor: anfänglich 500 Megawatt, jährlich ansteigend auf weitere 500 Megawatt.
Foto: Fraunhofer ISE