Rechtsschutzversicherung

Ihr Berufsrisiko wird schnell zum privaten Existenzrisiko!

Der Streit um den Anstellungsvertrag: Vorstandsmitglieder unterliegen nicht dem Arbeitsrecht. Rechtsstreitigkeiten werden regelmäßig von Arbeits- an Landgerichte verwiesen. Daher handelt es sich nicht um arbeitsrechtliche, sondern um zivilrechtliche Verfahren. Solche Rechtsstreitigkeiten sind nicht Gegenstand des Arbeitsrechtsschutzes!

Lassen Sie sich die Rechtskosten erstatten – mit dem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz der DAV.

Sicherheit bei:

  • strafrechtlichen Ermittlungen
  • Kündigung des Anstellungsvertrages
  • Kürzung von Gehalts-, Tantiemen- oder Ruhegeldzahlungen
  • Nichtzahlung von Bezügen
  • Streitigkeiten über Gewinnbeteiligungen und Abfindungen
  • Änderungen des Arbeitsbereiches
Cookie Consent mit Real Cookie Banner