Rechtsschutzversicherung
Ihr Berufsrisiko wird schnell zum privaten Existenzrisiko!
Der Streit um den Anstellungsvertrag: Vorstandsmitglieder unterliegen nicht dem Arbeitsrecht. Rechtsstreitigkeiten werden regelmäßig von Arbeits- an Landgerichte verwiesen. Daher handelt es sich nicht um arbeitsrechtliche, sondern um zivilrechtliche Verfahren. Solche Rechtsstreitigkeiten sind nicht Gegenstand des Arbeitsrechtsschutzes!
Lassen Sie sich die Rechtskosten erstatten – mit dem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz der DAV.
Sicherheit bei:
- strafrechtlichen Ermittlungen
- Kündigung des Anstellungsvertrages
- Kürzung von Gehalts-, Tantiemen- oder Ruhegeldzahlungen
- Nichtzahlung von Bezügen
- Streitigkeiten über Gewinnbeteiligungen und Abfindungen
- Änderungen des Arbeitsbereiches