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Der EU-Rat hat die Erleichterungen für Landwirte bestätigt. Ziel ist die Entbürokratisierung. Es gibt aber auch Kritik.

  • Lockerungen für Landwirte
  • EU-Rat bestätigt Beschluss
  • Kritik an den Maßnahmen

Im April hat das Europäische Parlament die Erleichterungen für Landwirte beschlossen. Nun hat der Europäische Rat die Maßnahmen endgültig durchgewunken. Mit der Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden einige Regeln für Umweltauflagen geändert, die Landwirte erfüllen müssen, um Fördermittel zu erhalten. 

EU-Rat bestätigte: Lockerungen bei Umweltmaßnahmen

Bis zum Ende der laufenden Förderperiode 2028 hat die EU-Kommission die Pflicht aufgehoben, vier Prozent ihrer Flächen stillzulegen. Ferner wurden Vorgaben zum Fruchtwechsel gelockert. Auch das Verbot, Grünland in Ackerland umzuwandeln, ist abgeschwächt. Kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar sind von Kontrollen und Strafen für die Nichteinhaltung einiger GAP-Vorschriften befreit. Ziel der Lockerungen ist die Entbürokratisierung.

SPD kritisiert Vereinfachung für Landwirte

Es wurde aber auch Kritik laut, unter anderem von der SPD-Bundestagsfraktion. Die landwirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Susanne Mittag, kritisierte bereits im April, dass ein Absenken der Standards keine Hilfe für Landwirte sei. Die Maßnahmen verschärften nur die Probleme abnehmender Biodiversität und erhöhten die CO2-Emissionen durch Grünlandumbruch. Für die flächenabhängigen Direktzahlungen werden laut Mittag die Voraussetzungen nun noch geringer. Das Ziel müsse aber sein, von Direktzahlungen wegzukommen und stattdessen die GAP-Mittel ausschließlich an Ökosystemleistungen zu binden. Sie fordert, öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen aufzuwenden. „Kein Ausverkauf von Klima- und Umweltschutzzielen der Landwirtschaft“, appelliert die Sprecherin.

Foto: Grecaud Paul – stock.adobe.com

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