Der Interessenverband der Milchverarbeiter lehnt die nationale Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen EU-Verordnung ab. Dieser regelt eine Vertragspflicht zwischen Milchviehhalter und Molkereien.
- Bundesregierung plant Vertragspflicht für milchliefernde Betriebe
- Milchindustrie-Verband (MIV) sieht Handel in der Verantwortung
- MIV: Keine Verbesserung durch ähnlich Regelung in Frankreich
Die Bundesregierung will gesetzlich regulieren, dass Milchviehhalter Molkereien nur noch auf vertraglicher Basis beliefern und so mit festen Preisen und vereinbarten Lieferungen Planungssicherheit haben. Geschehen soll dies mit der nationalen Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen EU-Verordnung (GMO). Der Milchindustrie-Verband (MIV) will davon allerdings nichts wissen. Der Interessenverband der milchverarbeitenden Unternehmen kritisiert, dass sich der Staat in den freien Markt einmischt.
Milchindustrie-Verband sieht Handel in der Verantwortung
Nach Ansicht des MIV werden durch den Schritt „kaum zu realisierende Hoffnungen erweckt“. Der Verband regt an, dass die Milcherzeuger „in erster Linie gegenüber dem Handel gestärkt werden sollen“. Der MIV befürchtet darüber hinaus, dass die Bundesregierung die weltweiten Einflüsse auf das Marktgeschehen vernachlässigt. Durch den Artikel 148 werde sich die Situation der Erzeuger am Milchmarkt nicht positiv und nicht nachhaltig verändern, so der Verband. Er weist darauf hin, dass der Preis durch Angebot und Nachfrage entsteht. Vorgeschriebene Absicherungsangebote über 80 % der vertraglich festzuhaltenden Milchmenge können laut MIV in der Konsequenz bei Nutzung von Warenterminbörsen zu einem gleichmachenden Milchpreis für alle Erzeuger führen – nicht aber zu einem höheren Preis, als die individuelle Leistung eines Molkereiunternehmens es auszuverhandeln vermag.
MIV empfiehlt Blick nach Frankreich
Der Milchindustrie-Verband merkt ferner an, dass ein ähnlicher Versuch in Frankreich nichts gebracht habe, wie auch wissenschaftliche Analysen des Thünen Instituts belegten. In Frankreich sei es zu keinerlei signifikanten Verbesserungen für die Milcherzeuger, gerade in der Zeit höchster Milchpreise in Deutschland, gekommen.
Der MIV bemängelt, dass die Regelung zu bürokratischen Hürden führt, obwohl seit Jahrzehnten ein Bürokratieabbau seitens der Politik versprochen wird. Es müssten zahlreiche Vertragsverhandlungen geführt und dokumentiert werden. Auch die Milcherzeuger müssten sich umstellen und an den neuen Vorgaben ausrichten.
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