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Die Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ermöglicht schnellere Genehmigungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen, wie Solar-, Biogas– und Windkraftanlagen.

  • Bundestag einigt sich auf Reform des BImSchG
  • Schnellere Genehmigungsverfahren
  • Versicherung für Biogas-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen

Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist, die Bevölkerung vor Umwelteinflüssen zu schützen. Neben beispielsweise Lärm geht es vor allem auch um Schadstoffausstoß. Nun haben sich die Regierungsfraktionen auf eine große Reform des BImSchG geeinigt, die erste in dieser Größenordnung seit 30 Jahren. 

Schnellere Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen

Im Sinne des Klimaschutzes und den dafür notwendigen weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien macht die Bundesregierung beschleunigte Genehmigungsverfahren für entsprechende Anlagen möglich. „Erneuerbare-Energien-Anlagen können nun schneller gebaut werden, die Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt. So sparen wir wertvolle Zeit, damit die klimagerechte Modernisierung Deutschlands schneller vorankommt“, erklärt Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen). Materielle Schutzstandards sollen laut Lemke dabei nicht abgesenkt werden. 

Kann man Biogasanlagen versichern lassen?

Die gvf VersicherungsMakler AG ermöglicht Landwirten, Biogasanlagen als wichtige Einnahmequelle zu versichern. Aber auch Windkraft- und Photovoltaikanlagen können abgesichert werden. Das Chemnitzer Unternehmen konnte bereits Mitte der 1990-Jahre vielfältige Erfahrungen in diesem Bereich sammeln. Durch diesenVorsprung ist eine fachkundige Begleitung dieser Wachstumsbereiche unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen bis hin zu den neuesten Entwicklungen in der Solarenergie möglich. Alle Informationen zur Versicherung von Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten Sie auf der Internetseite der gvf VersicherungsMakler AG.

Foto: Christian Schwier – stock.adobe.com (Symbolbild)

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