Der Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes ruft Kritik hervor. Der Bauernverband sieht wenig Nutzen für den Tierschutz, aber mehr Bürokratie für die Tierhalter.
- Bundeskabinett beschließt Änderung des Tierschutzgesetzes
- Was bedeutet das neue Tierschutzgesetz für Landwirte?
- Bauernverband: Mehr Bürokratie und wenig Nutzen für den Tierschutz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen. Schlachthöfe etwa werden künftig zu Videoaufzeichnungen verpflichtet. Das Ziel ist, dass sich Behörden bei der Kontrolle ein besseres Bild von den Vorgängen vor Ort machen können. Aber auch für tierhaltende Betriebe ändert sich einiges.
Neues Tierschutzgesetz: Was bedeuten die Änderungen für Landwirte?
Unter anderem ist geplant:
- Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen: Das Schwänzekupieren von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben.
- Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern: Der Eingriff darf nur noch unter Betäubung durchgeführt werden. Mit der Anwendung von Betäubungs- und Schmerzmitteln werde die Belastung der Tiere erheblich reduziert, so das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). In vielen Betrieben ist das bereits üblich.
- Anbindehaltung: Diese ist künftig verboten und gilt für Rinder genauso wie für etwa Esel und Ziegen. Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern wird daher in zehn Jahren untersagt. Die Kombination aus Weide- und Stallhaltung, in der Tiere die meiste Zeit draußen verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen erlaubt. Das gilt aber nur für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Jahre alten Rindern.
Bauernverband: Mehr Bürokratie und wenig Nutzen für den Tierschutz
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht das neue Tierschutzgesetz für Landwirte nicht umsetzbar, wie Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier erklärt: „Tierwohl hat für unsere Landwirte höchste Priorität, aber die Vorschläge des BMEL sind wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht sehr überarbeitungsbedürftig. Ausgerechnet jetzt sollen den Landwirten mit dieser Novelle weitere nationale Sonderwege und bürokratische Lasten ohne Zusatznutzen für den Tierschutz aufgebürdet werden.“ Er sieht einen deutlichen Widerspruch zu Ankündigungen von Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirte. „Wir setzen jetzt auf das parlamentarische Verfahren und hoffen, dass dort mit Sachverstand vernünftige Lösungen gefunden werden.“
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