Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das im Bundesrat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Umgang mit dem Wolf nicht zugestimmt hat.
- Bundesrat beschließt Änderung des Bundesjagdgesetzes
- Kritik am neuen Umgang mit dem Wolf
- Backhaus zweifelt an Rechtssicherheit
Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt, die den Umgang mit dem Wolf neu regeln soll. Ziel der Reform ist es, Verfahren zu vereinfachen und mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit Wölfen. Unter anderem können Behörden jetzt schneller Genehmigungen für die Entnahme erteilen. Abschüsse sollen auch ohne eindeutige Identifizierung eines einzelnen Tieres als „Problemwolf“ möglich sein. Ziel ist, Weidetiere besser zu schützen.
Mecklenburg-Vorpommern kritisiert neuen Umgang mit Wolf
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland der Änderung nicht zugestimmt. Die Landesregierung sieht zentrale Fragen weiterhin ungeklärt. Kritisiert wird vor allem, dass die Regelungen nicht ausreichend rechtssicher sind und möglicherweise im Widerspruch zum europäischen Artenschutzrecht stehen. Zudem wird befürchtet, dass die Neuregelung keine nachhaltige Lösung für die bestehenden Konflikte bietet.
Minister Backhaus sieht keine ausreichende Rechtssicherheit
Für Landwirtschaftsminister Till Backhaus stand zwar immer der Schutz der Weidetierhaltung und die rechtssichere Entnahme schadstiftender Wölfe im Fokus, wie er betont, trotzdem hegt der Minister Zweifel an der Umsetzung. „Ebenso wie die Experten in meinem Haus bezweifle ich, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz diesen Zweck erfülle“, so Backhaus. Vor allem kritisiert der Minister, dass aus seiner Sicht im Gesetz eine klare Regelung hinsichtlich des Vorrangs des Bundesjagdgesetzes gegenüber den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes fehlt.
„Hier gibt es einander widersprechende Regelungen, weil der Wolf quasi zum Doppelrechtler wird. Nach unserer Auffassung wäre ferner sicherzustellen gewesen, dass die Voraussetzungen für die Jagd auf Wölfe bei günstigem Erhaltungszustand der Art Wolf nicht strenger sind als bei ungünstigem Erhaltungszustand.“ Überdies merkt Backhaus an, dass zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt nicht nur die Entnahme von Wolfshybriden zulässig sein sollte. Vielmehr gelte es, bereits die Entstehung von Wolfshybriden zu verhindern, indem auf Anordnung durch die zuständige Behörde eine vom Hund gedeckte Wolfsfähe erlegt werden dürfe. Auch hier sieht der Minister keine ausreichende Rechtssicherheit.
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