Im Falle einer Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro befürchtet DBV-Präsident Rukwied erhebliche Nachteile für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland.

  • Vorschlag der Mindestlohnkommission
  • Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland
  • Auswirkung auf Selbstversorgungsgrad

Wenn es nach der Mindestlohnkommission geht, soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 von derzeit 12,82 Euro pro Stunde auf 13,90 Euro angehoben werden, zum 1. Januar 2027 dann auf 14,60 Euro. Der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Joachim Rukwied, sieht drastische Folgen für landwirtschaftliche Betriebe und kritisiert den Vorschlag: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“

Wettbewerbsnachteile für landwirtschaftliche Betriebe

Rukwied warnt davor, dass die deutschen Landwirte dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU nicht standhalten könnten und es zu Produktionsauslagerungen ins Ausland kommt. Dieser Mindestlohn habe das Potenzial, den Anbau von Obst, Gemüse und Wein aus Deutschland zu verdrängen. Die Erzeugung in Deutschland ließe sich nur über deutliche Preissteigerungen halten, so der DBV-Präsident.

Selbstversorgungsgrad könnte abnehmen

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, vor allem in den Bereichen Obst, Gemüse oder Wein, stehen im harten Wettbewerb mit Landwirten aus Polen, Spanien, Italien, Griechenland oder Frankreich. In diesen Ländern liegt der Mindestlohn schon jetzt teilweise sehr deutlich unter dem deutschen Mindestlohn. (Polen: 7,08 Euro, Spanien: 8,37 Euro, Frankreich: 11,88 Euro, Griechenland: 5,60 Euro). Der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse würde laut DBV bei einer Erhöhung des Mindestlohns weiter abnehmen. Laut Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) lag der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2022 bei Gemüse bei 36 Prozent und bei Obst bei nur noch 23 Prozent.

Foto: Gerhard Köhler – stock.adobe.com (Symbolbild)

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