In der Schweiz nahe der deutschen Grenze wurden bereits vereinzelt Exemplare des extrem schädlichen Japankäfers gesichtet. Deutsche Behörden leiteten Maßnahmen ein, um die Einschleppung zu verhindern.

  • Japankäfer in der Schweiz
  • Hohe Schäden befürchtet
  • Maßnahmen gegen die Einschleppung nach Deutschland

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) warnt vor der Einschleppung des Japankäfers, der in der Landwirtschaft hohe Schäden anrichten kann. Das Julius-Kühn-Institut (JKI) wurde von Schweizer Behörden informiert, dass der Schädling in Basel unweit der Grenze zu Deutschland bereits vereinzelt gesichtet wurde. An einem Fundort wurde allerdings bereits eine größere Kolonie entdeckt. Einen Kilometer rund um die Fundorte haben die Behörden sogenannte Befallszonen gekennzeichnet. Im Umkreis von weiteren fünf Kilometern gibt es eine Pufferzone, in der sich auch die deutschen Gemeinden Grenzach-Wyhlen und Weil am Rhein befinden.

Japankäfer kann hohe Schäden anrichten

Der Japankäfer befällt die Blätter von Obst- und Gemüsepflanzen, Blüten und Früchte. Die Ausbreitung würde zu hohen Ernteschäden führen. Die Larven greifen Graswurzeln an, was an braunen Stellen auf den Grünflächen zu erkennen ist. Das betrifft sowohl landwirtschaftliches Grünland als auch zum Beispiel Sportrasenflächen. Der Schädling hat 300 bekannte Wirtspflanzen.

Behörden in Deutschland sind alarmiert

Derzeit werden in allen deutschen Bundesländern regelmäßige Erhebungen mit speziellen Lockstoff-Fallen durchgeführt. Besonders intensiviert wurden die Maßnahmen in Baden-Württemberg aufgrund des höheren Risikos. Durch präventive Maßnahmen soll ein Ausbruch verhindert werden. Das BMEL bittet die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit:

  • Verdachtsfälle auf einen Befall sollten dem Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes umgehend mitgeteilt werden. Eine Übersicht der zuständigen Stellen samt Kontaktdaten finden Sie online.
  • Falls ein verdächtiger Käfer gefunden wird, sollte dieser eingefangen und in einem verschlossenen Röhrchen oder Gläschen gesichert der Behörde zur exakten Bestimmung übergeben werden. Zudem sind das Datum des Fundes sowie der genaue Fundort zu nennen.
  • Um eine Einschleppung zu verhindern, sollten Reisende Fahrzeuge und Gepäck vor der Rückreise aus stark befallenen Regionen (Norditalien, Südschweiz) gründlich kontrollieren. Zudem sollten keine Pflanzen, Schnittblumen, Gemüse oder Früchte mitgebracht werden.

Foto: A. Knoblauch/EPSD Schweiz

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