Der Freistaat Sachsen fördert landwirtschaftliche Betriebe in den Bereichen Tiererzeugung, Pflanzenbau, Vermarktung und Digitalisierung.

  • Förderrichtlinie „Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung”
  • 70 Millionen Euro für landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen
  • Umfangreiche Maßnahmen berücksichtigt

Seit dem 1. April können landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen eine einzelbetriebliche Investitionsförderung beantragen. Die Förderrichtlinie „Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung” richtet sich an Vorhaben in der tierischen und pflanzlichen Produktion ab. Eingeschlossen sind die Verarbeitung und Vermarktung sowie die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

70 Millionen Euro für sächsische Landwirtschaft

Für die gesamte Förderperiode bis 2027 sind insgesamt rund 70 Millionen Euro vorgesehen. Die Förderquote beträgt bis zu 65 Prozent. „Investitionen und Innovationen stärken unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Moderne Ställe und Gewächshäuser sowie Spezialmaschinen kosten viel Geld”, erklärt Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch. Die Förderrichtlinie wurde mithilfe europäischer Gelder finanziert.  

Förderrichtlinie in Sachsen: Umfangreiche Maßnahmen berücksichtigt

Für mehr Tierwohl können zum Beispiel Investitionen in Gebäude und Anlagen, die die Anforderungen der Premiumförderung erfüllen, gefördert werden. Neben Stallanlagen sind auch die Subvention von Melktechnik und anderer baugebundener Technik wie Kuhbürsten, Lüftungen oder Curtains förderfähig. Auch die Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes sowie die Erhöhung der Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger einschließlich Gülleseparierung sind unter diesem Punkt erwähnt. Im Bereich pflanzliche Erzeugung unterstützt der Freistaat Landwirte beispielsweise bei der Errichtung energiesparender Gewächshäuser oder bei der Anschaffung von Beregnungs-, Bewässerungs- und Regensammelanlagen

Um den Erfolg von Hofläden oder Hofcafes zu steigern, werden etwa Werbemaßnahmen gefördert. Unterstützung bekommen Landwirte zum Beispiel auch für die Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie für Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität.

Alle Informationen zur Förderrichtlinie erhalten Sie auf der Internetseite des sächsischen Landwirtschaftsministeriums.

Förderanträge können beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über die Plattform “Internetantragstellung Förderung (IAF)” digital gestellt werden.

Foto: S. Leitenberger – stock.adobe.com (Symbolbild)

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