Die EU plant, die bedarfsunabhängige Dauerbeköderung von Ratten und Mäusen zu verbieten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer spricht sich gegen die Pläne der EU-Kommission aus.
- Hintergründe zur bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung
- Statement Bundesminister Rainer
- Verband begrüßt Rainers Haltung
Die Europäische Kommission plant ein Verbot der sogenannten bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) von Ratten und Mäusen mittels sogenannter Antikoagulanzien in der Land- und Lebensmittelwirtschaft. Die Wirkstoffe blockieren die Blutgerinnung bei den Nagern, worauf sie verenden. In der Humanmedizin finden Antikoagulanzien zum Beispiel bei Thrombose Anwendung. Die EU will diese Art der Schädlingsbekämpfung nicht zur Gänze verbieten. Vielmehr solle sie nicht präventiv dauerhaft, sondern nur im Bedarfsfall angewendet werden. Das Argument aus Brüssel: Die Wirkstoffe schädigen die Umwelt und könnten in den Lebensmittelkreislauf gelangen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich nun gegen das Vorhaben ausgesprochen.
Bundesminister Rainer befürchtet neue Belastungen für Landwirte
Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) auf ihrer Internetseite schreibt, befürchtet Rainer zusätzliche Belastungen für Landwirte. Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen dürfe nicht unnötig bürokratisch erschwert werden, zitiert die ISN den Bundesminister aus einem Bericht von Agra Europe (AgE). Neue Pflichten und Sachkundenachweise würden Betriebe zusätzlich vor bürokratische Hürden stellen. Derzeit gilt noch der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis. Diese Regelung läuft aber 2027 aus.
Verband fordert praxisnahe Lösung für Dauerbeköderung
Bereits im September hatte sich laut ISN das Bundeslandwirtschaftsministerium gegenüber der Bundesarbeitsministerin und dem Bundesumweltminister für unbürokratische und praxisgerechte Lösungen eingesetzt. Anstatt auf ein pauschales BUD-Verbot solle demnach auf die Qualifikation der Fachleute in der Land- und Ernährungswirtschaft gesetzt werden.
Die ISN begrüßt Rainers Einsatz für praxistaugliche Regelungen bei der Schädlingsbekämpfung. Für die Betriebe sei es entscheidend, dass der wirksame Einsatz von Rodentiziden weiterhin möglich bleibe – ohne zusätzliche bürokratische Hürden, die den Alltag unnötig erschwerten, so der Verband.
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