Neben der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz setzt die Bundesregierung ein umfassendes Paket zum Schutz von Weidetieren um.
- Wolfsbestände in Deutschland
- Wölfe im Bundesjagdgesetz verankert
- Gesamtpaket der Bundesregierung im Detail
Laut Bundesumweltministerium (BMUKN) leben in Deutschland derzeit 209 Wolfsrudel, hauptsächlich in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen. Im Monitoringjahr 2019/2020 waren es noch 131 Rudel. Dass Wolfsrisse analog zu der Entwicklung steigen, bleibt nicht aus. Neben Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Schutzhunden sind immer wieder Abschüsse ein Thema. Nun haben sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das BMUKN auf ein umfassendes Paket geeinigt.
Wölfe nun Teil des Bundesjagdgesetzes
Möglich macht den besseren Schutz von Weidetieren die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG). Dieser Schritt ist Teil des Koalitionsvertrages. Damit haben die Länder die Möglichkeit, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. Wo Weidegebiete nicht zumutbar mit präventiven Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden können, kann der Wolf auch zur Vermeidung von Weidetierrissen entnommen werden. Das betrifft vor allem alpine Regionen. Die Finanzierung von Hütehunden und Herdenschutzzäunen ist laut BMUKN weiterhin gesichert.
Die erweiterten Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren im Detail
- Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können demnach Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden.
- Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
- Ausweisung von Weidegebieten: In einigen, vor allem alpinen, Regionen ist das Aufstellen von Herdenschutzzäunen aufgrund von Hangneigungen und Bodenbeschaffenheiten schwierig. Auch in Norddeutschland an den Deichen ist das der Fall. Die Länder können deshalb Weidegebiete ausweisen, um hier bereits präventiv Wölfe zu entnehmen.
- Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Die Bundesregierung überprüft diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
Das Bundesministerium weist darauf hin, dass die Zurschaustellung von Wolfstrophäen und der Handel damit laut EU-Artenschutzverordnung weiterhin verboten ist.
Nach fünf Jahren wird die Bundesregierung an den Bundestag berichten, inwieweit sich diese Regelungen bewährt haben.
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