Für die in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten gibt es ab 1. Juli 2025 eine höhere Rente.
- Anstieg der Rente
- Allgemeiner Rentenwert
- Berechnung der Rente in der Alterssicherung der Landwirte
Zum 1. Juli steigen die Renten für in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) Versicherten um 3,74 Prozent. Das teilte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit.
Alterssicherung der Landwirte: Rentenwert wird erhöht
Die Erhöhung ergibt sich aus der Anpassung des allgemeinen Rentenwertes. Der allgemeine Rentenwert steigt von 18,15 Euro auf 18,83 Euro. Die SVLFG informiert bis Ende Juni alle Rentenbezieher schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanpassung.
Wie wird die Rente für Landwirte berechnet?
Während in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sogenannte Entgeltpunkte zur Berechnung herangezogen werden, ist für Land- und Forstwirte unter anderem der allgemeine Rentenwert von Bedeutung. In der AdL erwerben Landwirte keine Entgeltpunkte, sondern Rentenanwartschaften, zum Beispiel durch Beitragszeiten. Die Rentenhöhe ergibt sich dann aus der Anzahl der anrechnungsfähigen Monate und dem allgemeinen Rentenwert.
Formel zur Berechnung:
Monate mit Rentenanwartschaft × allgemeiner Rentenwert / 12 = monatliche Bruttorente
Ein Beispiel: Ein Landwirt hat 480 anerkannte Monate (40 Jahre). Der allgemeine Rentenwert beträgt 18,83 Euro. 480 wird mit 18,83 multipliziert und durch zwölf geteilt. Daraus ergibt sich eine reguläre monatliche Bruttorente von 753,20 Euro.
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