Seit 1. Juni gelten höhere Anwalts- und Gerichtsgebühren. Die Folge: Verbraucher verzichten auf ihr Recht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits.

  • Neue Anwalts- und Gerichtsgebühren
  • Hürden mangels Rechtsschutzversicherung
  • Spezielle Rechtsschutzversicherung für Landwirte

Seit dem 1. Juni 2025 gilt das neue Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz. Darin sind unter anderem Rechtsanwalts- und Gerichtskosten festgelegt. Und diese hat der Gesetzgeber angehoben. Die stellvertretende Vorsitzende des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Anja Käfer-Rohrbach gibt zu bedenken, dass die Kosten für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung in juristischen Streitfällen nun noch höher ausfallen werden: „Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit damit zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.“

Keine Rechtsschutzversicherung: Verbraucher verzichten auf ihr Recht

Die Folge könnte laut Käfer-Rohrbach sein, dass Haushalte mangels Rechtsschutzversicherung darauf verzichten, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Dies belegt laut GDV unter anderem die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Untersuchung zur „Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“. Anwälte wurden unter anderem danach gefragt, warum Mandanten auf eine Klage verzichten. Fast 60 Prozent der Mandanten sehen demnach aus Kostengründen von einer Klage ab. 52 Prozent der Anwältinnen und Anwälte gaben an, wegen der hohen Kosten ihren Mandanten von einem Verfahren abzuraten.  

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Foto: Kzenon – stock.adobe.com (Symbolbild)

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