Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Übergangsfrist zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung verlängert, damit die Umsetzung ohne Probleme über die Bühne geht.
- Übergangsfrist zur Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung
- Grund für die Änderung
- Fünf Haltungsformen
Ursprünglich sollte die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ab 1. August 2025 greifen. Nun hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Übergangsfrist um ein halbes Jahr bis zum 1. März 2026 verlängert. Die Bundesländer haben somit mehr Zeit zur Umsetzung.
Bundesländer bekommen mehr Zeit
Die Umsetzung in den Bundesländern soll somit „vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren“, wie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) erklärt: „Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten.“ Der entsprechende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.
Tierhaltungskennzeichnung nur für Fleisch aus Deutschland verpflichtend
Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden.
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