glyphosat

Der Bundesrat hat die Fortsetzung der Beschränkungen beim Einsatz von Glyphosat beschlossen. Das BMEL nennt die Gründe.

  • Bundesrat beschließt Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
  • Gesellschaftliche Akzeptanz von Glyphosat
  • Auszug aus den Beschränkungen

Der Bundesrat hat die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beschlossen. Somit werden die bestehenden Einschränkungen für die Anwendung von Glyphosat verlängert. Ziel sei laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), dass sich die Landwirte auf „bewährte Regeln“ – wie es in einer Mitteilung des Ministeriums heißt – verlassen können. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass Glyphosat nicht dort eingesetzt wird, wo die Natur besonders sensibel ist oder die natürlichen Ressourcen einen besonderen Schutz benötigen, wie beispielsweise in Wasserschutzgebieten.

Verbot von bestimmten Anwendungen soll gesellschaftliche Akzeptanz stärken

Die Anpassung des deutschen Pflanzenschutzrechts war nötig geworden, weil die EU-Kommission Glyphosat im November 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hatte. Den jetzt weiter geltenden Regelungen war ein langer gesellschaftlicher Streit vorausgegangen. Die Befriedung der Debatten sei laut BMEL auch ein Grund für die Einschränkung von Glyphosat.

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Akzeptanz hält das BMEL ein Glyphosat-Verbot gerade in zu schützenden Gebieten für wichtig.

Glyphosat: Diese Einschränkungen gelten weiterhin

Unter anderem ist die Nutzung von Glyphosat in folgenden Fällen verboten:

  • Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- oder Mulchsaatverfahrens) 
  • Anwendung nach der Ernte zur Stoppelbehandlung
  • Spätanwendung vor der Ernte (sogenannte Sikkation)
  • Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten

Foto: Harald Tedesco – stock.adobe.com (Symbolbild)

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