Im Rahmen des kürzlich beschlossenen Jahressteuergesetzes 2024 senkt die Bundesregierung auch den Pauschalsatz für Landwirte.
- Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2024
- Änderungen betreffen viele Bereiche
- Änderung für pauschalierende Landwirte
- Statements Joachim Rukwied
Das Bundeskabinett hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Es enthält viele einzelne Regelungen, die thematisch nicht miteinander verbunden und überwiegend technisch sind. Aber auch einige steuerliche Verbesserungen für Bürger sind enthalten. Unter anderem werden Vermieter steuerlich entlastet, wenn sie dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Oder Eltern können Kinderbetreuungskosten auch steuerlich geltend machen. Insgesamt enthält das neue Steuergesetz 130 Änderungen. Darunter auch Abweichungen von bisherigen Regelungen für Landwirte.
Jahressteuergesetz 2024: Änderung für pauschalierende Landwirte
DBV-Präsident Joachim Rukwied sieht das Jahressteuergesetz 2024 für Landwirte kritisch, vor allem die Änderung des Pauschalsatzes. „Statt der angekündigten zahlreichen steuerlichen Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft führen die geplanten Absenkungen des Pauschalsatzes auf 8,4 Prozent und 7,8 Prozent zu massiven Nachteilen für die pauschalierenden Landwirte“, so Rukwied. Zudem löse die unterjährige Absenkung deutlichen Verwaltungsmehraufwand aus. Das sei das Gegenteil von Bürokratieabbau.
Bauernpräsident: Änderung der Steuerpauschale nicht „verfassungskonform“
Rukwied geht sogar einen Schritt weiter und sieht die Änderung der Steuerpauschale für Landwirte nicht verfassungskonform. „Schließlich widerspricht die nun geplante automatische Berechnung und Festsetzung des Pauschalsatzes durch eine Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Gesetzgebers den verfassungsrechtlichen Grundsätzen“, zeigt sich der Bauernpräsident enttäuscht. „Bei grundlegenden Entscheidungen zu Eingriffen in Freiheit und Eigentum, wie eine endgültige Steuerbelastung durch einen Steuersatz, muss zwingend weiter der Parlamentsvorbehalt gelten.”
Pauschalierende Landwirte können die eingenommene Umsatzsteuer behalten, müssen sie nicht an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können sie Investitionen, wie neue Maschinen, nicht von der Steuer absetzen. Derzeit gelten neun Prozent.
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