Die LKK-Beiträge unterliegen seit Jahresbeginn einer neuen Berechnungsgrundlage. Das führt zu Erhöhungen.
- Neue Berechnungsgrundlage
- Faktoren für die Berechnung der LKK-Beiträge
- LKK rechnet mit höheren Beiträgen
Bisher wurde die Höhe des Betrags für die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) nach dem so genannten „korrigierten Flächenwert“ festgelegt. Dieser stellte das Einkommenspotential eines Betriebes dar. Weil nach der Grundsteuerreform seit 1. Januar 2025 die dafür notwendigen Berechnungsfaktoren nicht mehr zur Verfügung stehen, musste ein neuer Beitragsmaßstab gefunden werden. Die Vertreterversammlung der LKK sprach sich für das „Standardeinkommen“ als neuen Maßstab aus. Dieses basiert auf betriebswirtschaftlichen Daten.
LKK-Beiträge: Viele Faktoren fließen ein
Das maßgebliche Einkommen ergibt sich aus der Summe der nach Flächengröße und dem Durchschnittsbestand der Tiere berechneten Standardeinkommenswert. Danach erfolgt die Zuordnung zur Beitragsklasse. Die Standardeinkommenswerte werden dabei unter anderem auf Basis von Produktionsmengen und Preisen vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie vom Thünen-Institut jährlich neu ermittelt. Daten des Testbetriebsnetzes sowie des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau fließen ebenfalls ein. Die LKK differenziert nach verschiedenen Flächennutzungen, nach mehreren Tierarten sowie grundsätzlich nach Landkreisen.
Erhöhungen lassen sich nicht vermeiden
Der neue Beitragsmaßstab wird für viele Landwirte Veränderungen in der Beitragsklassenzuordnung mit sich bringen. Insbesondere Betriebe mit Tierhaltung müssen sich auf geänderte Beiträge einstellen, da die Tiere bei der Ermittlung des Einkommenspotenzials bisher kaum berücksichtigt wurden. Die LKK betont, dass sich Beitragssprünge nicht vermeiden lassen. Diese werden aber durch größere Spannen zwischen den Beitragsklassen sowie durch eine dreijährige Übergangszeit bei einem Beitragsklassenwechsel abgefedert.
Neben dem neuen Beitragsmaßstab sind auch die Gesetzes- und Haushaltsvorgaben zu beachten. So zwingen allein die steigenden Leistungsausgaben in 2025 und abgeschmolzene Betriebsmittel dazu, das Beitragsvolumen und damit die Beiträge anzuheben.
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