Bisher war Tiergesundheit nationale Angelegenheit. Mit einem neuen Gesetz können jetzt deutsche Behörden Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht mit Bußgeldern ahnden.
- BMEL verkündet neues Gesetz
- Nutztiere und Heimtiere
- Bußgelder bei Verstößen gegen EU-Tiergesundheitsrecht
Behörden können nun Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht mit Bußgeldern ahnden. Das ermöglicht das vor Kurzem verkündete „Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union“. Das Bundeslandwirtschaftsministerium betont: Das Gesetz schaffe keine neuen Regelungen, sondern knüpfe an bestehende EU-Regelungen an.
Bußgelder drohen: Gesetz gilt für Nutztierhalter und Halter von Heimtieren
Zu den Pflichten im Bereich Nutztierhaltung gehört etwa, dass für Rinder für den Transport in einen anderen EU-Staat eine amtliche Veterinärbescheinigung vorliegt. Durch die Bescheinigung bestätigt der Amtsveterinär, dass die Tiere den Gesundheitsanforderungen entsprechen. So soll verhindert werden, dass Tierseuchen verschleppt werden. Wer sich nicht daran hält, begeht mit dem neuen Gesetz eine mit einem Bußgeld verbundene Ordnungswidrigkeit. Das EU-Recht legt darüber hinaus unter anderem Vorschriften fest über die Kennzeichnung bestimmter Tiere wie beispielsweise Rinder, Schafe oder Pferde. Im Heimtierbereich sind zum Beispiel Hundehalter verpflichtet, ihre Tiere ab einem Alter von 16 Wochen gegen Tollwut impfen zu lassen. Dazu muss ein Heimtierausweis vorliegen.
Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen
Alle im Gesetz festgelegten Ordnungswidrigkeiten ermöglichen den Vollzugsbehörden eine konkrete Sanktionierung, wenn Tierhalter – ob Unternehmer oder Heimtierhalter – die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts missachten. Das Gesetz soll so den Ausbruch und Verbreitung von Tierseuchen verhindern. Bislang waren die tiergesundheitlichen Ordnungswidrigkeiten im nationalen Recht verankert. Durch die Überlagerung der nationalen Regelungen durch EU-Recht sind diese Ordnungswidrigkeiten jedoch nicht mehr anwendbar. Das Gesetz trat am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Das komplette EU-Tiergesundheitsrecht finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
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