Anhand eines Wirkungsmonitorings könnte sowohl die bundesweite Effizienz des Düngegesetzes beobachtet, als auch Betriebe in Roten Gebieten entlastet werden.

  • Novelle des Düngegesetzes
  • Hohe Bürokratie durch Stoffstrom- und Nährstoffbilanzverordnung
  • Nutzen eines Wirkungsmonitorings

Durch die Novellierung des Düngegesetzes sollen das Wasser und die Böden stärker vor Nitrateinträgen geschützt werden. Für Landwirte bedeutet das in gewissen Bereichen Einschränkungen und bürokratischen Mehraufwand. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus fordert, Bürokratie abzubauen und die Effizienz zu überwachen, um Kompromisse einzugehen. Insbesondere die ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanz liegt Backhaus am Herzen.

Hohe Bürokratie durch Stoffstrom- und Nährstoffbilanzverordnung

Backhaus betont, dass Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor daran gelegen ist, Mehrbelastungen für Betriebe zu vermeiden. „Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind sich schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen“, so der Minister. Die Umsetzung der Nitratrichtlinie habe somit keinen Mehrwert. „Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland“, führt Backhaus weiter aus.

Düngegesetz: Nutzen eines Wirkungsmonitors

Der Landwirtschaftsminister weist überdies darauf hin, dass der Grundwasserschutz von überragendem öffentlichen Interesse sei. „Erst wenn die Wirkung der mit der Düngeverordnung ergriffenen Maßnahmen nachgewiesen ist, kann eine Änderung der Düngeverordnung und damit eine Maßnahmendifferenzierung mit der Europäischen Kommission verhandelt werden“, so Backhaus. Im Rahmen des Wirkungsmonitorings könne auch geprüft werden, wie effizient ein Betrieb mit Nährstoffen umgeht. „Die Ergebnisse können als Grundlage für eine mögliche Maßnahmendifferenzierung in den roten Gebieten dienen“, betonte Backhaus.

Foto: hjschneider – stock.adobe.com (Symbolbild)

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