Wenn sich Bund und Länder nicht bald auf die Novelle der Düngeverordnung einigen, droht Deutschland erneut eine EU-Strafe.

  • Novelle der Düngeverordnung im Vermittlungsausschuss
  • Frist zur Einigung im Februar
  • Erneute EU-Strafe droht

Eine Novelle des Düngegesetzes liegt als Zankapfel in den Händen eines Vermittlungsausschusses. Wie das landwirtschaftliche Informationszentrum Proplanta unter Berufung auf Agra Europe berichtet, kann sich der Abschluss des Vermittlungsverfahrens noch ziehen.

Novelle der Düngeverordnung: Gesetzgebungsverfahren gefährdet

Das Vermittlungsergebnis müsste bis spätestens Februar vorliegen, damit der Bundesrat und der Bundestag noch vor der Bundestagswahl zustimmen können. Eine weitere Sitzung des Vermittlungsausschusses noch in diesem Jahr scheint laut Proplanta ausgeschlossen. Wenn bis zur Plenarsitzung am 14. Februar kein Ergebnis zustande kommt, ist das Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Die neue Regierung müsste dieses erneut starten.

Erneute EU-Strafe droht

Die Düngenovelle beinhaltet auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Monitoringverordnung. Diese hatte die Bundesregierung der EU-Kommission zugesagt, um eine Vertragsstrafe abzuwenden. Wenn die Novelle nicht zustande kommt, könnte die EU-Kommission ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Wie Proplanta weiter berichtet, gibt es aber noch eine Chance für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: Am 19. Dezember treffen sich Ländervertreter im Bundeslandwirtschaftsministerium zu einem informellen Gespräch über eine mögliche Einigung.

Foto: Margit Power – stock.adobe.com (Symbolbild)

Categories:

Tags:

Cookie Consent mit Real Cookie Banner