Nach den teils katastrophalen Frostereignissen im April in Sachsen-Anhalt können jetzt Betriebe Frosthilfe beantragen.

  • Viele Betriebe in Sachsen-Anhalt von Frost betroffen
  • Voraussetzungen für Frosthilfe
  • Weitere Informationen

Im April dieses Jahres waren viele Obstbaubetriebe in Sachsen-Anhalt von Frost betroffen. Behörden stuften die Frostereignisse gemäß der Nationalen Rahmenrichtlinie als Naturkatastrophe ein. Nun können betroffene Betriebe auf Frosthilfe des Landes zurückgreifen. Ziel ist, Einkommensverluste abzumildern.

Voraussetzungen für Frosthilfe

Das Antragsverfahren richtet sich sowohl an Obst-, als auch an Weinbaubetriebe. Die betroffenen Landwirte können Unterstützungsleistungen von bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens erhalten. Priorität haben dabei Kreditzuschüsse in Höhe von 20 Prozent der Nettokreditsumme, bis zu einer Höchstgrenze von 7.000 Euro pro Hektar. Das Antragsverfahren läuft bis 30. September

Frosthilfe in Sachsen-Anhalt: Weitere Informationen

Die Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen. Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums
„Der Frost im April hat unsere Obst- und Weinbauern hart getroffen. Ich bin froh, dass wir jetzt schnell und unbürokratisch konkrete Hilfen für die Betroffenen bereitstellen konnten“, betont Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze.

Foto: ROMAN DZIUBALO – stock.adobe.com (Symbolbild)

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