Ob die Durchführung von Grünstreifenpflege oder der Rückschnitt von Bäumen: Wenn ein Landwirt Aufträge entlang von Gleisen annimmt, muss er sich an die spezielle Unfallverhütungsvorschrift halten.
- Arbeiten an Gleisen
- Wer hat die Verantwortung?
- Unfallverhütungsvorschrift
Viele landwirtschaftliche Flächen beziehungsweise Grünstreifen liegen entlang von Bahnstrecken. Auch an Bäumen, deren Äste unter Umständen in Richtung der Gleise ragen, sind Arbeiten notwendig. Dabei kommt es immer wieder zu schweren, oft tödlichen Unfällen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt vor lebensgefährlichen Situationen und gibt Tipps, wie man sich verhalten soll. Im Besonderen betrifft das Landwirte, die Auftragsarbeiten entlang von Gleisanlagen durchführen. Gefahren lauern nicht nur durch die Arbeitsgeräte, wie Freischneider, Hochentaster oder Motorsäge. Zusätzlich muss auf den Bahnbetrieb geachtet werden – eine Doppelbelastung.
Verantwortung liegt beim Auftraggeber und Auftragnehmer
Laut SVLFG liegt die Verantwortung für die Planung zunächst beim Auftraggeber. Im Rahmen der Vergabe entscheidet sich dieser für einen geeigneten Auftragnehmer. Diese Vergabeentscheidung kann weitreichende Folgen haben. Sie bedarf auch einer ergänzenden Sicherheitsüberwachung des beauftragten Unternehmens. Der Auftragnehmer führt in der Phase der Planung eine Gefährdungsbeurteilung durch. Auf Grundlage dieser werden von der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) Maßnahmen festgelegt.
Arbeiten an Gleisen sind in Vorschrift geregelt
Stellt der Auftragnehmer in der Planung fest, dass keine Sicherungsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Sperrung des Gleises oder die Freischaltung der Oberleitung – notwendig sind, werden von der BzS auch keine Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Das heißt, dass das ausführende Unternehmen hauptverantwortlich ist für mögliche einzuleitende Sicherungsmaßnahmen. Der Auftraggeber hat hier allerdings eine unterstützende Funktion bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Unfallverhütungsvorschrift für das Arbeiten im Bereich von Gleisen kann auf der Internetseite der Unfallversicherung Bund und Bahn als PDF heruntergeladen werden.
Foto: goodmoments – stock.adobe.com (Symbolbild)