Die EU-Kommission hat die Richtlinie über die Bodenüberwachung und -resilienz angenommen. Kritik kommt vom Deutschen Bauernverband (DBV).

  • Richtlinie über die Bodenüberwachung und -resilienz
  • Hintergrund 
  • Kritik von DBV-Präsident Joachim Rukwied

Im Juli 2023 machte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bodenüberwachung und -resilienz. Jetzt wurde er angenommen. Die Richtlinie ist laut EU-Kommission ein Schlüsselelement des europäischen Grünen Deals, der Bodenstrategie, der Biodiversitätsstrategie und des Null-Schadstoff-Aktionsplans.

Ernährungssicherung und Biodiversität

Hintergrund laut EU-Kommission: Bodendegradation und -kontamination bergen erhebliche Risiken für die Ernährungssicherheit, die biologische Vielfalt, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Extremwetterereignissen. Derzeit befinden sich 60 bis 70 Prozent der Böden in der EU in einem ungesunden Zustand. So werden beispielsweise jährlich eine Milliarde Tonnen Boden durch Erosion weggespült, was zu einem geschätzten jährlichen Produktivitätsverlust in der Landwirtschaft von 1,25 Milliarden Euro führt. Die mit der Bodendegradation verbundenen Kosten werden auf über 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Im Rahmen der Bodenüberwachung sollen Daten erhoben und Landwirten und anderen Landbesitzern zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmen für die Bodenüberwachung

  • Schaffung eines umfassenden und harmonisierten, aber flexiblen Rahmens für die Überwachung der Bodengesundheit mit Kriterien für gesunde Böden
  • Unterstützung von Bodenbewirtschaftern bei der Verbesserung der Bodengesundheit und -resilienz
  • Auswirkungen des Flächenverbrauchs, wie Gebäude und Infrastrukturen, auf die Fähigkeit des Bodens, andere Ökosystemleistungen zu erbringen, abzumildern, ohne die Genehmigung solcher Tätigkeiten zu verhindern
  • Ermittlung potenziell kontaminierter Standorte und deren Management zur Beseitigung von Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt unter Einhaltung des Verursacherprinzips.

Deutscher Bauernverband kritisiert Bodenüberwachung

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren den nationalen Rahmen für die Anwendung der Richtlinie schaffen.

Währenddessen kritisiert Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied die Bodenüberwachungs- und resilienzrichtlinie: „Die Einigung der Ratsvertreter und der Berichterstatter des Parlaments stellt weiterhin eine untragbare Belastung für die Praxis dar – ohne einen Mehrwert für den Bodenschutz zu schaffen.“ Regularien zum Schutz der Böden und zur Bewirtschaftung existierten bereits umfassend auf nationaler sowie europäischer Ebene im Fach- und Umweltrecht und der Gemeinsamen Agrarpolitik, so Rukwied weiter. Er sieht keine Notwendigkeit für ein zusätzliches europäisches Regelwerk und gibt zu bedenken: „Die Vielfalt und Heterogenität der Böden erfordern standortspezifische Maßnahmen in der Verantwortung der Landwirte zum Erhalt ihrer Produktionsgrundlage und verbietet Vorgaben aus Brüssel zur Ausweisung von Bodenbezirken und zur Regulierung.“ Rukwied sieht die Regel und damit zusätzliche Anforderungen an Landwirte konträr zum Ziel der EU-Kommission, die Bürokratie abzubauen.

Foto: artjazz – stock.adobe.com (Symbolbild)

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