Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bei der EU-Kommission Hilfen für von der MKS betroffene Betriebe in Brandenburg beantragt.
- BMEL beantragt bei der EU-Kommission Hilfen
- Schweine- und Rinderbetriebe betroffen
- Folgen der MKS
China erlaubt zwar wieder die Einfuhr von deutschem Schweinefleisch, die im Januar in Brandenburg erstmals wieder nachgewiesene Maul- und Klauenseuche (MKS) nimmt aber immer noch negativen Einfluss auf den Schweine- und Milchabsatz. Aber auch rinderhaltende Betriebe sind betroffen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat deshalb bei der Europäischen Kommission Hilfen für die betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für sämtliche schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg beantragt.
Hilfe für von der MKS betroffenen Betriebe
Mit den Hilfsgeldern sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Der entstandene Schaden in Brandenburg wird auf knapp acht Millionen Euro geschätzt. „Die Maul- und Klauenseuche hat viele Betriebe in Brandenburg wirtschaftlich und emotional stark getroffen. Dank des beherzten Vorgehens aller zuständigen Stellen, der raschen Errichtung von Sperrzonen und dem Verbot des Transports von Tieren und tierischen Erzeugnissen im betroffenen Gebiet haben wir bisher keine weiteren Fälle zu verzeichnen“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Schweine- und Rinderbetriebe verzeichnen Einkommensverluste
Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern, hatte das Land Brandenburg vorübergehend ein sogenanntes „Stand still“ erlassen, also ein Verbot für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden im ganzen Bundesland. Der Transport dieser Tierarten und tierischer Erzeugnisse war innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen und darüber hinaus verboten. Milchvieh- und schweinehaltende Betriebe waren von diesen Maßnahmen besonders betroffen. Die gravierenden Folgen: Schlachtstau bei Mastschweinen und Nichtabholung von Rohmilch, die entsorgt werden musste.
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