Niedersachsen fördert ab der kommenden Ernteperiode Mehrgefahrenversicherungen. Dafür müssen Betriebe allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für bestimmte Kulturen
  • Fördermaßnahme für Betriebe in Niedersachsen, Bremen und Hamburg
  • Bedingungen
  • Verfahren

Niedersachsen zieht das durch, über das die Bundesregierung immer wieder debattiert: die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen. Ab dem Erntejahr 2025 fördert die niedersächsische Landesregierung Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit, beziehungsweise Dürre. Hagelschäden werden nicht versichert. Bis zum Ende der Förderperiode stehen gut 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.

Förderung muss bei der LWK Niedersachsen beantragt werden

Laut der Richtlinie können Landwirte die Förderung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragen, deren Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt. Dies ist ab dem 26. August möglich. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist je Unternehmen auf 25.000 Euro begrenzt. Es sind sowohl Ein- als auch Mehrjahresverträge förderfähig.

Mehrgefahrenversicherung: Fördermaßnahmen sind an Bedingungen geknüpft

Anders als in anderen Bundesländern, ist die Fördermaßnahme an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Landwirte, die an der Maßnahme teilnehmen wollen, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme. Mit den auf ihrem Betrieb umgesetzten Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen, dem Anbau bestimmter klimaresilienter Kulturen sowie bestimmten technischen Anlagen bei Dauerkulturen können Punkte generiert werden. Diese fließen in ein Priorisierungsverfahren ein. Ist dieses erfolgreich durchlaufen, ergehen die Zusicherungsbescheide an die am besten bewerteten Betriebe. Nach Erhalt können die endgültigen Versicherungsverträge abgeschlossen werden.

Vier Schritte zur Förderung

1. Angebot eines Versicherers einholen

2. Antrag auf Teilnahme bis 30. September 2024 stellen

3. Priorisierungsverfahren

4. Förderung jährlich beantragen, erstmalig im Mai 2025

Anmeldung zur Teilnahme auf einer von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingerichteten Internetseite

Foto: darekb22 – stock.adobe.com (Symbolbild)

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