Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat eine Verordnung unterzeichnet, die EU-Hilfe für von Spätfrost betroffene Betriebe möglich macht.
- EU-Hilfe für durch Spätfrost geschädigte Betriebe
- Inkrafttreten der Verordnung
- Betroffene Kulturen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium gab den Weg frei für Frosthilfen für Obst– und Weinbaubetriebe. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat dazu die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024″ unterzeichnet.
Dazu stehen infolge der Spätfröste im vergangenen Frühjahr für deutsche Betriebe EU-Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Verordnung tritt im November in Kraft
Die Verordnung soll noch im November in Kraft treten. Anträge können dann bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen sind. Um eine Beihilfe zu bekommen, muss der Ertragseinbruch bei mehr als 30 Prozent liegen. Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Obergrenze des Entschädigungssatzes ist mit 40 Prozent des entstandenen Schadens festgelegt.
Viele Kulturen vom Spätfrost geschädigt
Besonders in Ost- und Süddeutschland haben Spätfröste im April im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 286 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 und 100 Prozent. Betroffen sind insbesondere Kernobstkulturen, also Äpfel und Birnen sowie Kirschen, Pflaumen und Zwetschgen, aber auch Beeren. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent.
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